Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 12/2023
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1.1.  Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) dienen der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin Juliane Sauerteig, Juliane Buser – Grafikdesign, Ostheimerstr. 3 in 59555 Lippstadt (nachstehend „Grafikdesignerin“ genannt) und ihren Auftraggebern. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und allen vereinbarten Leistungen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet und diese entgegenstehende, oder von den hier aufgeführten AGB abweichende, Bedingungen enthalten.

1.2.  Der Auftraggeber hat den AGB spätestens bei der Rücksendung des Fragebogens (s. Punkt 6.1.) per Mail schriftlich zuzustimmen. Somit gilt der Auftrag als erteilt.

1.3.  Stimmt der Auftraggeber den AGB nicht schriftlich zu und übermittelt den ausgefüllten Fragebogen an die Grafikdesignerin, gelten die AGB als vom Auftraggeber akzeptiert. Somit gilt der Auftrag als erteilt. Im Falle eines Auftrages durch einen Verlag gilt der Auftrag auch als erteilt, sobald die Grafikdesignerin von einer verlagsangehörigen Person (u.a. auch unter Vertrag genommene Autorinnen und Autoren) den ausgefüllten Fragebogen zurückerhalten hat.

1.4.  Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen darüber hinaus schriftlich vereinbart werden und gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin. Hierzu setzt die Grafikdesignerin eine schriftliche Erweiterung der Regelungen per Mail auf. Mit dem Versand der Mail an den Auftraggeber stimmt die Grafikdesignerin den aufgeführten Nebenabreden zu. Der Auftraggeber stimmt diesen Nebenabreden zu, indem er diese per Antwortmail schriftlich bestätigt.

2.1.  Jeder der Grafikdesignerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte gewährt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Selbiges gilt für die Überprüfung von kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeiten oder die Verwendbarkeit der Arbeiten. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2.  Alle Arbeiten der Grafikdesignerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sind. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3.  Die Arbeiten dürfen nicht vom Auftraggeber verändert oder weitergegeben werden. Dies gilt für das Original sowie für die Reproduktion. Ein Verstoß berechtigt die Grafikdesignerin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, zusätzlich zu der ohnehin zu zahlender Vergütung.

2.4.  Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.5.  Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet. Jede anderweitige Nutzung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung, neben der ohnehin zu zahlender Vergütung, zu fordern.

2.6.  Die hier genannten Nutzungsrechte beinhalten u.a. das Zeigen und Verwenden der unveränderten Grafiken in den Sozialen Netzwerken und das Drucken der Grafiken für den vorgesehenen Zweck, der vom Auftraggeber im Fragebogen angegeben wurde. Nicht vorgesehen sind Verwendungen der Grafiken für andere Zwecke als vorher abgesprochen. Hierzu zählen das Beschneiden der Datei, die Verwendung von Grafiken für anderweitige Druckerzeugnisse, das Verwenden der Grafik als Zitathintergrund, das Ausschneiden einzelner Bestandteile usw.Im Zweifelsfall ist die Grafikdesignerin anzusprechen.
Grundsätzlich gilt folgender Nutzungsumfang:
eBook-Cover: Nutzung für eBook, unveränderte Verwendung auf Werbebildern oder alleinstehend in den Sozialen Netzwerken, Mockup-Erstellung (von der Grafikdesignerin werden jedoch hochauflösende Mockups bereitgestellt)
Print-Cover: Nutzung für angegebenes Printformat, unveränderte Verwendung auf Werbebildern oder alleinstehend in den Sozialen Netzwerken, Mockup-Erstellung (von der Grafikdesignerin werden jedoch hochauflösende Mockups bereitgestellt)
Buchsatz: Nutzung für das angegebene Printformat, eBook-Nutzung für die angegebene Plattform, zeigen des Buchsatzes auf Social Media/auf der Website
Werbemittelgrafiken für den Druck: nur bestimmt für das im Fragebogen angegebene und von der Grafikdesignerin angepasste Werbemittel
Werbemittelgrafiken für Soziale Netzwerke: diese Grafiken sind nicht für Druckerzeugnisse vorgesehen und dürfen zudem nur in unveränderter Form gezeigt werden. (Beispielsweise Banner usw.). Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.
Abbildungen der Entwürfe auf zuvor nicht abgesprochenen Werbemitteln (Tassen, Postkarten, Kalender, Kerzenetiketten u.v.m.) sind in der Regel nicht im Nutzungsumfang enthalten. Die von der Grafikdesignerin erstellten Entwürfe dürfen ohne vorherige Absprache auch nicht für die Gestaltung von anderweitigen Druckerzeugnissen (u.a. Leseprobenhefte) genutzt werden. Hierfür ist die Erlaubnis der Grafikdesignerin einzuholen oder ein weiterführender Auftrag notwendig. Bei Unklarheiten oder Fragen bezüglich des Nutzungsrechts ist die Grafikdesignerin zu kontaktieren.

2.7.  Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.8.  Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen:
Coverdesign: Juliane Buser – Grafikdesign (www.jb-grafikdesign.de)

2.9.  Dies beinhaltet die Nennung im Impressum des eBooks und Prints. Nennungen auf Werbemitteln sind nicht notwendig.

2.10.  Die Grafikdesignerin ist in den Sozialen Netzwerken – insbesondere auf Facebook und Instagram – namentlich zu kennzeichnen, sobald der Auftraggeber erstmals eine von ihr entworfene Grafik online stellt. Verlinkungen darüber hinaus sind gerne gesehen, jedoch keine Pflicht.

2.11.  Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung und sie begründen auch kein Miturheberrecht. Davon abweichende Absprachen bedürfen eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung (s. Punkt 1.4.).

3.1.  An den Grafiken werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

3.2.  Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Arbeitsdateien (PSD, Indd usw.) an den Auftraggeber zu übertragen.

3.3.  Hat die Grafikdesignerin dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin geändert werden.

4.1.  Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

4.2.  Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.3.  Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5.1.  Die geltenden Preise für den jeweiligen Auftrag entsprechen den angegebenen Vergütungen auf der Website der Grafikdesignerin (jb-grafikdesign.de).

5.2.  Alle dort aufgelisteten Preise verstehen sich als Mindestvergütungen.

5.3.  Zur Vergütung der Grafikdesignerin gehört jeweils mindestens ein Belegexemplar (s. Punkt 8.1.).

5.4.  Die angebotenen Gestaltungsarbeiten enthalten zwei Entwurferstellungen sowie zwei Korrekturschleifen. Jede weitere Entwurferstellung, Umarbeitung oder Änderung wird je nach Zeitaufwand berechnet, in allen Fällen jedoch mit mindestens 30 Euro.

5.5.  Bei Änderungen und Anpassungen an den bereits fertiggestellten Entwürfen, die durch ein Verschulden seitens des Auftraggebers zustande kommen, wird der Mehraufwand zusätzlich zur festgelegten Vergütung berechnet. Hierzu zählen insbesondere die nachträgliche Anpassung des Buchrückens und der Covermaße. Die Vergütung dieses Mehraufwands beläuft sich je nach zeitlicher Intensität auf mindestens 30 Euro.

5.6.  Auf Wunsch des Auftraggebers können ebenfalls Änderungen und Anpassungen an den bereits fertiggestellten Entwürfen vorgenommen werden. Dies hat der Auftraggeber der Grafikdesignerin im Vorfeld mitzuteilen. Diese ergänzende Absprache gilt, sobald beide Parteien einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt insbesondere bei dem Wunsch des Auftraggebers, noch vor dem Vorliegen der finalen Druckdaten (finale Covermaße, finale Seitenzahl nach dem Buchsatz usw.) das gesamte Printcover erstellt zu bekommen. Hierdurch entsteht für die Grafikdesignerin ein zusätzlicher Zeitaufwand aufgrund der daraus resultierenden nachträglichen finalen Anpassung des Entwurfs. Die Vergütung dieses Mehraufwands beläuft sich je nach zeitlicher Intensität ebenfalls auf mindestens 30 Euro.

6.1.  Im Vorfeld hat der Auftraggeber den von der Grafikdesignerin zur Verfügung gestellten Fragebogen auszufüllen, um einen bestmöglichen Informationsfluss bezüglich des Auftrags zu erzielen.

6.2.  Um Verzögerungen im Auftragsablauf und der Kundenbetreuung zu vermeiden, hat der Auftraggeber bis spätestens 14 Tage vor Beginn des vereinbarten Auftragsstarts alle Daten bzw. Angaben, welche im Fragebogen abgefragt werden, bei der Grafikdesignerin einzureichen.

6.3.  Informationen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Ausfüllens noch nicht im Fragebogen angeben konnte, sind der Grafikdesignerin per Mail möglichst gebündelt nachzureichen.

6.4.  In den hier vereinbarten Leistungen ist kein telefonischer Austausch zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber vorgesehen. Die Kommunikation findet in erster Linie per Mail und in zweiter Linie via Social Media statt.

6.5.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Grafikdesignerin alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Barcodes, Grafiken etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Grafikdesignerin nicht zu vertreten.

6.6.  Kann der Auftraggeber nicht innerhalb des abgesprochenen Auftragszeitraums alle nötigen Angaben für die Druckdatei nennen (hier insbesondere die Maße für den Buchrücken), räumt sich die Grafikdesignerin eine Abgabefrist von mindestens drei Wochen – ab Nennung der restlichen Daten – für die Fertigstellung der Druckdatei ein, um die fristgerechte Weiterbearbeitung anderer Aufträge sicherstellen zu können. Dieser Zeitraum gilt zuzüglich eventueller Urlaubszeiten der Grafikdesignerin.

6.7.  Die Grafikdesignerin erbringt keine Exklusivleistungen, sodass der Auftraggeber durch sein Verhalten keine Einschränkung hervorrufen darf, die die Grafikdesignerin, gleich welcher Form, in der generellen Ausübung ihres Berufsstandes gefährden oder behindern. Das der zu erbringenden Leistung zugrunde liegende Berufsbild beinhaltet in seiner Sache an sich eine gewisse Flexibilität in Art und Umfang der vereinbarten Leistung, solange diese verhältnismäßig bleibt (s. Punkt 11.4.).

6.8.  Die Produktion bzw. den Auftrag an eine Druckerei erteilt der Auftraggeber selbst. Die Grafikdesignerin liefert ausschließlich die nötigen Dateien, die an die benötigten Druckdaten der vom Auftraggeber ausgewählten Druckerei angepasst sind.

6.9.  In Einzelfällen kann die Grafikdesignerin auch als Vermittlerin fungieren und in Vertretung für den Auftraggeber Aufträge Drittanbietern erteilen. Dies bedarf jedoch einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Grafikdesignerin.
Der Auftraggeber erteilt der Designerin eine entsprechende Vollmacht. Er stellt die Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus derartigen Vertragsabschlüssen ergeben. Die Grafikdesignerin übernimmt in diesem Fall dem Auftraggeber gegenüber keinerlei Haftung und tritt lediglich als Vermittler auf.

7.1.  Alle Bestimmungen aus diesen AGB gelten ebenfalls für das Buchsatzangebot der Grafikdesignerin, es sei denn, andere Absprachen wurden schriftlich und mit der ausdrücklichen Zusage der Grafikdesignerin festgehalten.

7.2.  Die Vergütung des Buchsatzes wird nach der Anzahl der Normseiten des gesamten zu setzenden Manuskripts berechnet. Pro Normseite werden 1500 Zeichen – mit Leerzeichen – als Grundlage herangezogen.

7.3.  In der Vergütung des Buchsatzes ist die Erstellung eines digitalen und/oder eines druckfähigen Layouts sowie eine Korrekturschleife enthalten. Das Ergebnis des Buchsatzes wird als ePUB eBook und/oder als eine pdf-Datei für den Printdruck ausgegeben.

7.4.  Die geltenden Preise für den jeweiligen Auftrag entsprechen den angegebenen Vergütungen auf der Website der Grafikdesignerin (jb-grafikdesign.de).

7.5.  Der Auftraggeber bleibt Urheber seines Manuskripts. Lediglich alle im Auftrag entstehenden Grafiken und Dateien sind das Eigentum der Grafikdesignerin. Hier gilt Punkt 3 „Eigentum an Entwürfen und Daten“ entsprechend.

7.6.  Der Text bzw. das gesamte Manuskript muss bei Übergabe an die Grafikdesignerin fertig lektoriert und korrigiert sein. Die Grafikdesignerin ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit des Textes. Die Punkte 9.1. sowie 9.2. gelten entsprechend.

7.7.  Im Buchsatzangebot sind keine Änderungen bzw. Anpassungen der Zeichen- und Absatzsetzung enthalten. Im Falle einer vom Auftraggeber gewünschten Anpassung durch die Grafikdesignerin wird dies je nach Aufwand – jedoch mit mindestens 30 Euro – als Mehraufwand berechnet.

7.8.  Um Verzögerungen im Auftragsablauf und der Kundenbetreuung zu vermeiden, hat der Auftraggeber bis spätestens zwei Tage vor Beginn des vereinbarten Auftragsstarts sein gesamtes Manuskript und alle für den Buchsatz nötigen Daten bzw. Angaben, welche im Fragebogen abgefragt werden, möglichst gebündelt bei der Grafikdesignerin einzureichen.

7.9.  Das Manuskript des Auftraggebers untersteht dem Datenschutz und darf durch die Grafikdesignerin nicht ohne Einverständnis weitergereicht werden.

7.10.  Weiterführend zu Punkt 8 ist geregelt, dass die Grafikdesignerin einzelne Seiten des Buchsatzes exemplarisch zum Zweck der Eigenwerbung zeigen darf. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Grafikdesignerin den Text des Manuskripts des Auftraggebers zuvor durch einen Platzhaltertext ersetzen. Dieser Wunsch ist vor Beendigung des Auftrags der Grafikdesignerin schriftlich mitzuteilen.

7.11.  Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen:
Buchsatz: Juliane Buser – Grafikdesign (www.jb-grafikdesign.de)

8.1.  Der Auftraggeber überlässt der Grafikdesignerin für alle Arbeiten innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsbeendigung Belegexemplare, sofern dies in dem Zeitraum bereits möglich ist. Die Menge richtet sich nach der Art der Arbeit und lautet wie folgt:
E-Book-Cover: ein digitales Abbild des E-Books in MOBI oder PDF
Buchcover für gedruckte Bücher: ein gedrucktes Exemplar des Buches
Buchsatz für Print: ein gedrucktes Exemplar des Buches
Lesezeichen, Postkarten, sonstige Druckartikel: die Menge kann frei gewählt werden, jedoch mindestens eines pro Art
Banner, Onlinegrafiken: kein Belegexemplar nötig

8.2.  Die Grafikdesignerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden.

8.3.  Die Grafikdesignerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche Arbeiten als Referenz aufjb-grafikdesign.de zu zeigen und zu benennen.

9.1.  Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Die Grafikdesignerin übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

9.2.  Offensichtliche Mängel müssen der Grafikdesignerin innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden. Danach gelten die Grafiken als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Hiermit gilt der Auftrag als beendet.

9.3.  Die Haftung der Grafikdesignerin beschränkt sich auf die vom Auftraggeber erhaltenen Vergütung.

9.4.  Bei Fotoshootings geht die Grafikdesignerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

9.5.  Für die Verwendung von Grafiken, die Drittanbieter erstellt haben (andere Designer etc.), die die Grafikdesignerin in ihren eigenen Arbeiten mit aufnehmen soll, müssen die Nutzungsrechte durch den Auftraggeber geklärt sein. Die Grafikdesignerin geht bei Zusendung solchen Materials davon aus, dass der Auftraggeber diese Dateien anderweitig nutzen darf. Der Auftraggeber haftet für eventuelle Regressansprüche.

9.6.  Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Grafikdesignerin für die Gestaltung des Auftrags durch den Auftraggeber Bildmaterial von shutterstock.com, www.stock.adobe.com und www.depositphotos.com. Von der Grafikdesignerin wird diesbezüglich die einfache Standardlizenz der Anbieter für sich eingekauft. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Standardlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung der Standardlizenz der Anbieter.

9.7.  Durch die Verwendung von Stockfotos wird nicht gewährleistet, dass der Auftraggeber alleiniger Nutzer des verwendeten Bildmaterials ist. Die Grafikdesignerin kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

10.1.  Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen (s. Punkt 5).

10.2.  Bei Übertragung von Vorlagen und Bildmaterial sowie Ton und Videomaterial des Auftraggebers zur Designerin versichert der Auftraggeber, dass dieser zur Nutzung jener berechtigt ist. Sollte dies nicht zutreffen, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11.1.  Innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung kann der Vertrag kostenlos storniert werden. Wenn in diesem Zeitraum bereits nach Absprache Bildmaterial erworben oder ein Entwurf erstellt wurde, wird eine Erstattung der Materialien des Bildmateriales sowie eine Entwurfspauschale von 40 Euro fällig. Bei Rücktritt nach Ablauf der 24 Stunden ist die Designerin berechtigt, die bis dahin erbrachte Leistung bis zur Höhe der vollen Vergütung in Rechnung zu stellen.

11.2.  Sollten Entwürfe nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen, und wenn keine Einigung (gestalterisch und/oder zeitlich) gefunden werden kann, wird der Auftrag hinfällig und der Auftraggeber hat 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

11.3.  Sowohl der Auftraggeber als auch die Grafikdesignerin haben das Recht, Leistungen im Rahmen der hier aufgeführten AGB ganz oder teilweise einzuschränken oder zu versagen, wenn seitens einer oder mehrerer Parteien unwirtschaftliches oder unverhältnismäßiges Verhalten vorliegt.
Unverhältnismäßiges und/oder unwirtschaftliches Verhalten liegt vor, wenn:
a) die laufende Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und der Grafikdesignerin durch eine Seite erheblich eingeschränkt oder gar eingestellt wird, ohne eine ausweichende Kommunikationsmöglichkeit bereit zu stellen
b) der Auftraggeber oder die Grafikdesignerin durch unprofessionelles Auftreten und Verhalten die Kommunikation erschwert
c) eine der beiden Parteien den Kommunikations- und Verhandlungsrahmen ohne Bereitstellung eines gleichwertigen Stellvertreters verlässt

11.4.  Eine Unverhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn beispielsweise seitens des Auftraggebers „unverhältnismäßig viele“ Änderungen in Art und Ausübung der zu erbringenden Leistung erwartet werden, sodass ein flüssiges Arbeiten nicht mehr möglich ist und andere Auftraggeber hierfür vernachlässigt werden müssten. In diesem Fall ist die Grafikdesignerin berechtigt, den Auftrag entweder auf einen für sie besseren Zeitpunkt zu verschieben oder mit dem Auftraggeber über eine mögliche Vertragsauflösung in den Austausch zu gehen.

11.5.  Bei höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen ist die Grafikdesignerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Auf Wunsch des Auftraggebers kann im Austausch mit der Grafikdesignerin ein neuer Auftrag zu einem späteren Zeitpunktfestgelegt werden.

12.1.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen.

12.2.  Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass bei künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Dienstleistungen die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Für die Einhaltung der Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst zuständig.

13.1.  Sind eine oder mehrere der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsgrundlagen nicht.

13.2.  An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.